Mi. Apr 24th, 2024
Polizei Unfall

Was sagen Sie denn als Autofahrer dazu, wer entschließt darüber, Sie, als Geschädigter, die eigene oder die gegnerische Versicherung, der Unfallverursacher oder welche Person?

Aus Unkenntnis glauben eine Vielzahl, das es sinnvoll ist, die Polizei anzurufen. Wenn diese dann gekommen ist, wird ein Unfallbericht erstellt und das war es. Häufig werden hier Aussagen über die Schadenhöhe genannt, die nicht nachvollziehbar sind. Eventuell sollte ein Unfallbeteiligter noch das Bußgeld bezahlen und jeder denkt, dies es bei der regulierenden Versicherung von Nutzen ist, das Schadenereignis durch die Polizei protokollieren zu lassen. Das ist falsch! Was steht eigentlich auf so einen Unfallbericht? Ist der an 1. Position aufgeschriebene Fahrer auch stets der Schuldige ?

In diesem Mitteilung stehen die Beteiligten, an welchem Ort und wann war der Unfall, Autokennzeichen und der Stempel der aufnehmenden Dienststelle und weiter kaum etwas. Das könnte und mag doch jeder Autofahrer selbst ausfüllen, sogar ohne die Polizei, auch wenn die Versicherung hier zu sagt, daß bei jeden Unfall die Polizei zu holen ist. Was hat man eigentlich davon? Sie sind es, der Anspruchsteller, der den persönlichen Schaden bei der Versicherung des Unfallgegners nachzuweisen hat. Bei klarer Sachlage ist es recht einfach, sich die Daten vom Unfallgegner Auto aufzuschreiben, dann den entstandenen Schaden (ganz gleich ob 100€ oder 20.000€) ohne Personenschaden durch den Kostenvoranschlag oder ein Sachverständigengutachten bei der gegnerischen Versicherung einzureichen und Ihr Schaden wird nach ihrer Zufriedenheit reguliert.

Anders ist es bei Unstimmigkeiten der Unfallbeteiligten, bei Unfällen mit Personenschaden, bei Alkohol in verdacht, bei Teilnahme ausländischer Fahrzeuge, bei Straftaten ( auch bei genannter Schadenhöhe und höher ) muss die Polizei angefordert werden und es ist sogar sinnvoll, dass eine Unfallskizze durch Sie erstellt wird. Rasch ist eine Schadensumme mit Personenschaden auf mehreren 100.000,00€ angewachsen, welche nur mit einem juristischen Beistand durchzusetzen ist. In zahlreichen Fällen sind anschließend kostspielige und langwierige Prozesse zu führen.

Oft ist es so, das erst einmal alles offensichtlich zu sein scheint, es sind ja immer 2 oder mehrere Parteien, die unterschiedliche Angaben gegenüber der Versicherung durchführen, dann die pol. Akte angefordert wird und die Regulation lange Zeit auf sich warten lässt.

Von lalebata