Di. Mrz 19th, 2024
Widerrufsrecht

Ab dem 13.6.14 kommt das neue Widerrufsrecht, auf das sich die Onlinehändler einstellen müssen. Informieren Sie sich vorab, damit auch Sie alles über diese Neuerung wissen.

Das neue Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung ab 13.6.2014 ohne Übergangsfrist

Das neue Widerrufsrecht wird am dem 13.6.14 um genau 0 Uhr gelten. Anders als bei der letzten Umstellung, die es im Jahre 2011 gab, wird es dieses Mal keine Übergangsfrist geben. Die Umstellung muss von allen Onlineshops in der Nach des 12.6. auf den 13.6 vorgenommen werden. Das neue Widerrufsrecht beinhaltet unterschiedliche Änderungen.

Die Kosten einer Rücksendung

Zum Beispiel fällt die 40 Euro Klausel weg, was bedeutet, dass grundsätzlich der Käufer die Kosten zu tragen hat, die bei einer Rücksendung entstehen. Diese Rücksendekosten, die nach einem Widerruf entstehen, können dem Käufer vertraglich auferlegt werden. Bisher galt die Klausel, dass der Verkäufer die Kosten einer Rücksendung automatisch zu tragen hat, wenn der Warenwert über 40 Euro lag. Diese neue Regelung kommt vor allem den Online Händlern zu gute, die in einer sehr retourenintensiven Branche tätig sind. Hierzu gehören Bekleidungsshops und auch Schuhshops. Da die Rücksendung nun vom Käufer bezahlt werden muss, entsteht dem Händler kein Verlustgeschäft mehr. Allerdings wurde bereits von einigen Anbietern angekündigt, dass diese weiterhin die Rücksendekosten für die Kunden tragen werden.

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Die Muster-Widerrufsbelehrung / Widerrufsbelehrung

Den Händlern in ganz Europa wird ab dem 13.6.14 eine Musterwiderrufsbelehrung zur Verfügung gestellt. Somit können die Verträge rechtssicher gestaltet werden. Da die Belehrung jedem Geschäftsmodell angepasst werden muss, werden zusätzlich Gestaltungshinweise bereitgestellt. Teilweise muss damit gerechnet werden, dass sowohl Konkurrenten als auch beauftragte Abmahnkanzleien gezielt nach vorhandenen Fehlern in den Widerrufsbelehrungen suchen, wodurch es zu teuren Abmahnungen kommen kann. Am besten sollte man bei der Ausformulierung der Belehrung die Hilfe von Spezialisten in Anspruch nehmen.

Die Widerrufsfrist / Widerrufsbelehrung ab dem 13.06.14

Zu den Neuerungen gehören ebenfalls die Widerrufsfristen. Einheitlich gilt nun eine Frist von 14 Tagen. Dies jedoch nur, wenn eine korrekte Belehrung stattgefunden hat. Wurde dies nicht beim Vertragsabschluss in Textform geregelt, so gilt die Frist von 1 Monat. Das Widerrufsrecht beginnt, sobald der Verbraucher die Ware erhält. Diese Frist endet spätestens 12 Monate und 14 Tage nachdem die Ware beim Verbraucher eingegangen ist.

Vom Widerruf ausgeschlossen

Bei Downloads ist es möglich, dass diese vom Recht des Widerrufs ausgeschlossen werden. Hierfür gilt jedoch die Voraussetzung, dass vorab darauf hingewiesen wird und dass der Kunde vorab seine Einwilligung gegeben hat.

Keine Textform notwendig

In Zukunft ist es nicht mehr notwendig, dass der Käufer den Vertrag in Textform widerruft. Dies kann nun auch per Telefon geschehen.

Ausdrückliche Erklärung des Widerrufs

Wo es bisher möglich war, den Widerruf durch eine kommentarlose Rücksendung der Ware oder durch eine Annahmeverweigerung erfolgen zu lassen, muss der Widerruf in Zukunft eindeutig erklärt werden. Erfolgen kann dies durch eine E-Mail oder ein Kontaktformular des Onlinehändlers. Der Händler ist zudem verpflichtet dem Kunden mitzuteilen, dass der Widerruf zur Kenntnis genommen wurde.

Wegfall des Rückgaberechts

Seither konnte vom Händler auch ein Rückgaberecht zur Verfügung gestellt werden. Die meisten Kunden und einige Shopbetreiber kannten jedoch den Unterschied zwischen Widerrufsrecht und Rückgaberecht nicht. Aus diesem Grunde wird nun auf ein Rückgaberecht verzichtet und es besteht nur noch das Recht des Widerrufs.
Einheitliches Recht
Dieses neue Recht des Widerrufs gilt nun ab dem 13.6.14 einheitlich für ganz Europa.

Ausnahmen

Wie auch schon bei dem Momentanen Recht des Widerrufs wird es auch n Zukunft zahlreiche Ausnahmeregelungen geben. Diese gelten beispielsweise für Produkte, die individuell angefertigt werden.

Vor- und Nachteile des neuen Rechts

Vorteile dieses neuen Rechtes sind zum Beispiel:

  • Eine einheitliche Regelung für ganz Europa
  • Der Verkäufer hat hierbei kein Verlustgeschäft durch die Übernahme der Rücksendekosten

Die Nachteile

  • Kunden werden sich genau überlegen ob und was sie bestellen, wenn im Anschluss eventuell die Rückkosten selbst getragen werden müssen.
  • Da einige Händler die Rückkosten freiwillig weiter tragen, müssen andere Shops mitziehen, um die Kunden nicht zu verlieren.

Fazit

Das neue Recht des Widerrufs, das ab dem 13.6.14 in kraft tritt, wird Vor- und auch Nachteile mit sich bringen. Welche Auswirkungen diese haben, bleibt abzuwarten, bis die ersten Monate angelaufen sind.

sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden sie sich an den Händlerbund

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Von lalebata