Das EU Parlament hat vier beachtenswerte Bestimmungen:
Gesetzgebung
Die Europäische Kommission schlägt “europäische Gesetze” vor (Initiativrecht), das EU Parlament sowie der Rat entscheiden in diesem Fall zusammen über den Gesetzesvorschlag der Kommission.
EU-Haushalt
Wofür gibt die EU ihr Geld aus? Das EU Parlament hat dabei ein entscheidendes Wort mitzureden. Zusammen mit dem Rat legt es einen mehrjährigen Finanzrahmen fest sowie billigt den jährlichen Gesamthaushalt der EU. Das EU Parlament hat das Recht, das EU Budget abzulehnen. Erst durch die Unterschrift des Präsidenten des Europaparlaments tritt das Budget in Kraft. Sowie auch anschließend wacht das Parlament genau darüber, ebenso wie die Gelder benutzt werden.
Politische Impulse
Das EU Parlament gibt beachtenswerte politische Impulse für die Weiterentwicklung eines gemeinsamen und demokratischen Europas. Die Vielfalt der 785 Abgeordneten aus 27 Staaten und über 150 politischen Parteien garantiert lebendigen Gedankenaustausch und Diskussion.
Demokratische Kontrolle
Das EU Parlament muss seine Freigabe zu den neu bestellten Mitgliedern der EU Kommission geben und hält dafür Anhörung ab. Erst falls die Europaabgeordneten von der Eignung der KandidatInnen überzeugt sein können, vermögen diese ihr Amt antreten. Auch bei der Benennung eines Kandidaten für das Amt des Kommissionspräsidenten hat das Parlament ein Zustimmungsrecht.